Der Mieter muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (Führerschein Kategorie B) seit mindestens 3 Jahren sein. Ausserdem dürfen zur Zeit der Miete keine aktiven Verfahren gegen den Mieter aufgrund Raser-Delikten vorliegen.
Prestige Car for you verlangt eine Kaution von CHF 500, die vor Übergabe des Fahrzeugs zu hinterlegen ist. Im Schadenfall haftet der Mieter mit einem Selbstbehalt von CHF 3000.
Reservationen sind nur schriftlich mittels Kontaktformular gültig. Weiter sind Terminanfragen per E-Mail, SMS, Whatsapp oder telefonisch möglich. Eine Reservationsbestätigung erhalten Sie per E-Mail.
Reservationen, welche nicht eingehalten werden können, müssen mindestens 7 Tage vor Beginn der Miete telefonisch wieder annulliert werden. Es gelten die folgenden Annulierungsgebühren:
7 Tage im Voraus: CHF 30.-
48h im Voraus: 10% des Mietpreis
Ohne Abmeldung: 50% des Mietpreis
Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter nicht für Umtriebe und Ausfälle jeglicher Art.
Bei Unfällen ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich Prestige Car for you zu informieren. Der Vermieter kümmert sich um das Abschleppen des Fahrzeuges. Der Mieter verpflichtet sich weiter die Polizei unverzüglich zu benachrichtigen und einen Rapport erstellen zu lassen.
Prestige Car for you behält sich das Recht vor, die Fahrzeuge bei schlechten Wetterbedinungen nicht auszuhändigen.
Bei bereits bestehenden Mietverträgen können neue Termine vereinbart werden. Daraus entstehen für beide Seiten keine Folgekosten.
Das Fahrzeug darf ausschliesslich in der Schweiz gefahren werden. Allfällige Ausnahmen können nur durch Prestige Car for you beschlossen werden. Jedes Fahrzeug ist mit einem GPS-System zur Lokalisation ausgestattet.
Haftpflicht und Vollkasko sind für Mietzwecke mit einem Selbstbehalt von CHF 3000.- bei Selbstverschulden versichert.
Nicht versichert sind:
Schäden an Felgen und Pneus, Spiegel, Motor und Getriebeschäden, die durch nicht ordnungsgemässes Fahren entstehen.
Bei Missachtung der AGB’s entfällt der Versicherungsschutz.
Schäden, die durch Grobfahrlässigkeit verursacht werden, sind ebenfalls nicht versichert. Dazu zählen Fälle von Alkoholmissbrauch, Drogenmissbrauch, überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit (je nach Wetterbedingungen). Dazu zählen auch Schäden, die durch zu nahes Auffahren verursacht werden. Der Mieter haftet in allen oben genannten Fällen alleine. Die entstandenen Kosten sind sofort zu begleichen.
Das Rauchen, Essen und Trinken im Fahrzeug ist verboten! Das Fahren ohne Führerschein, ausgeschaltetes ESP, Lehrfahrten, Abschleppen, Autorennen sowie die Teilnahme an Rennsport-Anlässen ist absolut verboten! In all den genannten Fällen ist eine Versicherungsdeckung ausgeschlossen!
Der Mieter haftet während der gesamten Mietfrist bis zur Rückgabe für alle Verkehrsübertretungen. Die Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Die Instruktion des Fahrzeuges dauert ungefähr 10 Minuten, wird dem Mieter nicht verrechnet und ist obligatorisch. Nach der Instruktion des Fahrzeugs erfolgt eine Mängelprüfung. Sind keine vorhanden, kann die Fahrt beginnen. Allfällige Mängel werden protokolliert.
Das Fahrzeug wird mit vollem Tank abgeholt und ist vollgetankt zu retournieren. WICHTIG: Es darf nur Bleifrei 98 oder V-POWER getankt werden. Die Quittung muss aufbewahrt und dem Vermieter bei Rückgabe des Fahrzeugs übergeben werden.
Jedes Fahrzeug verfügt über eine sogenannte Blackbox, welche dem Vermieter per Live-Übertragung Motorlaufleistung, Geschwindigkeit sowie den aktuellen Standort des Fahrzeugs mitteilt. Bei Vertragsbruch – wie durch das Ausschalten des ESC/ESP hält sich der Vermieter das Recht vor, den Wagen zurückzubeordern und die Kaution beizubehalten.
Es wird bei der Abholung und Rückgabe jeweils ein Rapport ausgefüllt. Eventuelle Schäden sind dabei schriftlich und auf Foto festzuhalten. Das Fahrzeug ist vor der Rückgabe vollzutanken. Eine verspätete Rückgabe des Fahrzeuges wird mit CHF 100 pro Viertelstunde von der Kaution abgezogen.
Schäden am Fahrzeug durch überdrehen des Motors, überhitzender Kupplung durch langes Schleifen, Kavalierstarts, übermässiger Reifenverschleiss oder sonstige Art von Fehlmanipulation bedingen der vollumfänglichen Haftung durch den Mieter. Diese Schäden können mittels Blackbox genau nachgewiesen werden! Wichtig: mindestens 70°C Betriebstemperatur / Motoröltemperatur.
Das Nutzungsrecht aus dem Mietvertrag kann der Mieter nur mit Zustimmung des Vermieters auf weitere Fahrer übertragen. Der Mieter hat die Fahrer bei Vertragsabschluss zu nennen. Für sie gelten die gleichen Voraussetzungen wie für den Mieter des Fahrzeugs. Dem Mieter obliegt die Prüfungsobliegenheit, ob sich der berechtigte Fahrer im Besitz einer auf dem Gebiet der Schweiz noch gültigen Fahrerlaubnis befindet. Hierzu hat der Mieter alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen und die notwendigen Erkundigungen einzuholen. Der Vermieter kann benannte Fahrer vom Nutzungsrecht ohne Begründung ausschliessen. Das Nutzungsrecht darf nicht an dem Vermieter unbekannte Dritte übertragen werden.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertag ist das Bezirksgericht in Bad Zurzach, Aargau.